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An Fei­er­tagen sind auch unsere Ticketregeln ganz entspannt

Schließ­lich wollen Sie Ausflüge nach Lust und Laune planen

An Fei­er­tagen sind die Aus­schluss­zeiten Ihrer Zeit­kar­te aufgehoben

An ge­setz­lichen Fei­er­tagen und an Mariä Him­mel­fahrt gilt Ihre Zeit­kar­te ohne Aus­schluss­zeiten. D. h. Sie können die 9-Uhr-MobiCard oder das 9-Uhr-JahresAbo den ganzen Tag nutzen und nicht erst ab 9 Uhr. Und wenn Sie eine MobiCard, ein JahresAbo oder ein FirmenAbo Plus haben, können Sie von früh bis spät Per­so­nen mit­neh­men.

Die TagesTicket-Fei­er­tags­re­gel

Sie können bei­spiels­wei­se an Ostern mit einem TagesTicket Os­ter­sonn­tag und Os­ter­mon­tag fahren. Aber Achtung: Ihr TagesTicket gilt auch an diesen Fei­er­tags-Wo­chen­en­den maximal zwei Tage, also entweder Sams­tag und Sonn­tag oder aber Sonn­tag und Mon­tag. Am Pfingst­wo­chen­en­de gilt das Gleiche. Das am 1. Weihnachtsfei­er­tag gelöste TagesTicket gilt auch am 2. Weihnachtsfei­er­tag. 

  • Die TagesTicket-Fei­er­tags­re­gel gilt nicht an Fei­er­tagen, die zwischen zwei Werk­tagen liegen (z.B. Christi Him­mel­fahrt): In diesem Fall gelten TagesTickets nur für diesen einen Tag.
  • Die TagesTicket-Fei­er­tags­re­gel gilt nicht an Fei­er­tagen, die auf einen Frei­tag fallen: In diesem Fall gelten TagesTickets nur am Frei­tag und nicht Frei­tag + Sams­tag.
  • Die TagesTicket-Fei­er­tags­re­gel gilt nicht an Heilig Abend und an Sil­ves­ter.